14 Mart 2013

Immer ruhig bleiben

Manchmal fragt man sich doch wirklich, was in manchen Köpfen vorgeht.
Person X ruft an und erklärt mir, dass er im Jahre 2005 nicht zum Studium zugelassen wurde, da er damals nicht krankenversichert war. Mittlerweile ist er krankenversichert und möchte sich nun mit dem Bescheid von 2005 in den Studiengang, in den er damals nicht angenommen wurde, einschreiben.
Wir reden hier von 2005 und vom 14.03.2013 und von einem Ablehnungsbescheid und nicht von einem Zulassungsbescheid. Als ich ihm erklärt habe, dass er nicht mit einem Ablehnungsbescheid, den er vor 7 Jahren erhalten hat, sich einfach einschreiben kann und sich noch mal bewerben muss, dachte er, dass ich spaße.
Ich glaube, wenn hier einer sich einen Spaß erlaubt dann ist er es wohl.
Die ganze Prozedur noch mal von vorne wäre ja so lästig, warum könnte man ihn denn nicht mit diesem Bescheid annehmen?
Hallo, Ablehnungsbescheid, sagt doch alles schon aus, oder?

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